Sonderrufnummern Einrichtung zur Meldung von Umweltbeeinträchtigungen

    Umweltbeeinträchtigung melden

    Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Landkreises wenden. Die zuständige Behörde prüft Ihre Meldung und veranlasst die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Landkreises wenden. Die zuständige Behörde prüft Ihre Meldung und veranlasst die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Donaueschingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die zuständige Behörde, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist telefonisch, schriftlich oder elektronisch per Fax, App oder E-Mail möglich. Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.

    Die zuständige Behörde überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

    Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1203)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de