Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Eine Karteikartenabschrift beantragen

    Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
    Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

    Beschreibung

    Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
    Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

    Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
    Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).

    Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:

    • Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
    • Ihr Papierführerschein ist verlorengegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Fahrerlaubnisse (Fachbereich Fahrerlaubnisse)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

    79081 Freiburg im Breisgau

    Hausanschrift

    Stadtstraße 2

    79104 Freiburg im Breisgau

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 2187 6444

    Fax: 0761 2187-6499

    E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist.
    • Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
    • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
    • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

    Voraussetzungen

    Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen (Form und Frist), erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

    Verfahrensablauf

    Sie können die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
    Der Antrag kann in der Regel formlos erfolgen, beispielsweise durch Brief oder E-Mail. Soweit die zuständige Behörde für den Antragung der Karteikartenabschrift bereits einen Online-Antrag anbietet, kann dieser über den Link genutzt werden.

    Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

    Fristen

    keine

    Kosten

    je nach Behörde unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de