Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsgesetz für Nicht-EU-Bürger
Beschreibung
Das Aufenthaltsgesetz enthält die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsangehörige aus Nicht-EU Staaten.
Gesetzliche Grundlagen zu Fragen der Beschäftigung und Au-pair Beschäftigung finden Sie hier in diesen allgemeinen Informationen.
Seit dem 01.09.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt und den elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt. Der Aufenthaltstitel wird seither als Plastikkarte im Keditkartenformat von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Eine persönliche Vorsprache und die Abgabe von Fingerabdrücken, auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr, ist für den elektronischen Aufenthaltstitel zwingend erforderlich.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Rietheim-Weilheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Gültiger Reisepass
Voraussetzungen
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zu den Voraussetzungen zu erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz, höherrangiges internationales Recht
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zum Verfahrensablauf zu erhalten.
Fristen
Vom jeweiligen Anliegen abhängig
Bearbeitungsdauer
Vom jeweiligen Anliegen abhängig.
Kosten
Im Rahmen der Bearbeitung fallen Gebühren an, hierzu verweisen wir auf die seit 01.09.2017 bundeseinheitlichen Gebühren im Ausländerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um nähere Informationen zu erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg