Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

    Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

    Beschreibung

    Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauffstraße 5

    70190 Stuttgart

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

    Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de