Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen
Beschreibung
Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.
Ansprechpartner
Amtsgericht Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711/921-0
Fax: 0711/921-3300
E-Mail: poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
De-Mail: ag-stuttgart@egvp.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 156 Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG) (Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen)
- § 9 Handelsgesetzbuch (HGB) (Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister)
- Verordnung über das Genossenschaftsregister (GenRegV)
- § 10 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung - HRV) (Einsichtnahme)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.
Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.
Fristen
keine
Kosten
Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg