Melderegisterauskunft

    Melderegister - Online-Auskunft beantragen

    Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

    Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschriften,
    • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion
      • Ihres Personalausweises,
      • Ihrer eID-Karte oder
      • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
    • Die Identität der gesuchten Person muss mit den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten eindeutig festgestellt werden können.
    • Es dürfen der Auskunft keine schutzwürdigen Interessen der gesuchten Person entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
    • § 44 Einfache Melderegisterauskunft
    • § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Rufen Sie die Online-Auskunft auf.
    • Identifizieren Sie sich.
    • Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.
    • Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:

    • Gemeindegebühr: EUR 5,00 und
    • technische Betriebskosten: EUR 2,60 (zuzüglich Mehrwertsteuer).

    Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte.

    Die in Ihrem Fall konkret anfallenden Kosten werden im Laufe der Antragstellung berechnet und angezeigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en