Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten

    Förderprogramm Artenschutz in der Stadt - Förderung beantragen

    Seit März 2021 stellt die Stadt Freiburg innerhalb des Förderprogramms „Artenschutz in der Stadt“ Fördermittel für die Umsetzung von freiwilligen Artenschutzmaßnahmen auf privaten Flächen im Stadtgebiet Freiburg zur Verfügung.

    Ziel ist die Förderung der urbanen biologischen Vielfalt durch die Schaffung von neuen Nistmöglichkeiten und Nahrungsflächen für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten.
    Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Institutionen werden für die Umsetzung von Maßnahmen für den Artenschutz auf privaten Flächen beraten und finanziell unterstützt. So können artenreiche Biotope und Naturgärten nicht nur für Tiere sondern auch zum Wohle der Bewohner und Bewohnerinnen entstehen.

    Beschreibung

    Seit März 2021 stellt die Stadt Freiburg innerhalb des Förderprogramms „Artenschutz in der Stadt“ Fördermittel für die Umsetzung von freiwilligen Artenschutzmaßnahmen auf privaten Flächen im Stadtgebiet Freiburg zur Verfügung.

    Ziel ist die Förderung der urbanen biologischen Vielfalt durch die Schaffung von neuen Nistmöglichkeiten und Nahrungsflächen für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten.
    Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Institutionen werden für die Umsetzung von Maßnahmen für den Artenschutz auf privaten Flächen beraten und finanziell unterstützt. So können artenreiche Biotope und Naturgärten nicht nur für Tiere sondern auch zum Wohle der Bewohner und Bewohnerinnen entstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Sulzbach-Laufen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Zum Erhalt der Förderung stellen Sie einen vollständigen Förderantrag für Ihre Maßnahme.

    Spätestens 6 Monate nach der Beratung sowie nach der Umsetzung der Maßnahme schicken Sie uns bitte folgende Verwendungsnachweise für die beantragten Fördermittel:

    • Kopien der Rechnungen (z.B. für Material)
    • Fotos der Maßnahme: jeweils vor, während und nach der Umsetzung
    • ggf. Nachweis Eigenleistungen (Arbeitsstunden)


    Aus den Rechnungsbelegen sollte folgendes ersichtlich sein:

    • die geförderte Maßnahme
    • die erforderlichen Produkte (z.B. Saatgut, Pflanzen)
    • das Material (z.B. Steine)


    Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Richtlinie und den Formularen.

    Voraussetzungen

    Sie sind Bürgerin oder Bürger der Stadt Freiburg, eine Institution oder Firma im Stadtgebiet und möchten freiwillige Maßnahmen für den Artenschutz auf Ihrem Grundstück umsetzen. Auch Mieter und Mieterinnen können mit dem Einverständnis der EigentümerInnen einen Förderantrag stellen.

    Folgende Maßnahmen können eine Förderung erhalten:

    • Anlage von artenreichen Wiesen und Säumen
    • Pflanzung von standortgerechten, heimischen Gehölzen
    • Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse
    • Nistmöglichkeiten für Wildbienen
    • Anlage von Steinhaufen und Trockenmauern mit Sandlinsen
    • Anlage von Gewässern und Feuchtbiotopen


    Details dazu entnehmen Sie bitte der Richtlinie zum Förderprogramm „Artenschutz in der Stadt“ der Stadt Freiburg im Breisgau.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie Ihren Förderantrag vor der Umsetzung der Maßnahme im bereitgestellten Antragsformular.

    Sie können auch erst unverbindlich Kontakt mit dem Umweltschutzamt aufnehmen. Sie erhalten eine kostenlose telefonische oder Vor-Ort-Beratung zur Zielsetzung und Umsetzung Ihrer Maßnahme.
    Sobald die Maßnahme bewilligt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

    Nach der Umsetzung Ihrer Maßnahme und spätestens 6 Monate nach der Beratung legen Sie uns die entsprechenden Verwendungsnachweise der Fördermittel (bspw. Rechnungen) vor.
    Anschließend zahlen wir Ihnen die beantragen Fördermittel aus.

    Details zum Ablauf erhalten Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm „Artenschutz in der Stadt“ der Stadt Freiburg im Breisgau.

    Fristen

    Bitte stellen Sie den Förderantrag vor der Umsetzung der Maßnahme.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 3)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de