elektronischer Aufenthaltstitel

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen

    Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.

    Beschreibung

    Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.

    Ansprechpartner

    Für Langenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz (im Original)
    • gegebenenfalls bisheriger eAT
    • PIN-Brief
    • Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
      schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Ihr eAT liegt abholbereit bei der Ausländerbehörde und Sie haben den PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten.

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Nach circa 3 bis 4 Wochen erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin einen PIN/PUK-Brief.

    Nach Erhalt des Briefes können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren:

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrem Termin zur Abgabe der biometrischen Daten die Lieferung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels per Kurierdienst zu wählen. In diesem Fall würde die Überbringung an Ihre Anschrift circa 4 bis 5 Wochen andauern.

    Hinweise:

    Der PIN-Brief enthält wichtige Daten zur elektronischen Identität. Er ist sorgfältig aufzubewahren und zur Abholung mitzubringen.

    Falls nach circa vier Wochen kein PIN-Brief von der Bundesdruckerei einging, kann ohne PIN-Brief ein Termin zur Abholung vereinbart werden.

    Hinweise zur Abholung:

    • Abholung bis zum 16. Lebensjahr: durch die Eltern (das Kind muss nicht dabei sein).
    • Abholung für Jugendliche ab 16 Jahren: die Abholung des eAT ist alleine ohne Eltern möglich.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Lieferung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kurierdienst: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de