Baustellensicherheit

    Verkehrsregelnde Maßnahmen für eine Baustelle beantragen

    Es muss die Straße aufgegraben werden oder auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
    ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
    das Einrichten einer Baustelle,
    die Lagerung von Baumaterialien oder
    das Aufstellen eines Gerüstes.
    Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Beschreibung

    Es muss die Straße aufgegraben werden oder auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
    ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
    das Einrichten einer Baustelle,
    die Lagerung von Baumaterialien oder
    das Aufstellen eines Gerüstes.
    Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Beispiele:
    Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
    Eine Umleitung des Verkehres wird notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Neufra wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich ist ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie ein Verkehrszeichenplan.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung)
    § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absperrung und Kennzeichnung)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Behörde tun.

    Fristen

    Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis zehn Werktage.

    Kosten

    Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 114)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de