eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Hartheim (Gemeinde Hartheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 12
79257 Hartheim
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Ausstellung der eID-Karte
- § 20 Pflichten des Karteninhabers
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand des PIN-Briefes ins Ausland: jeweilige Auslagen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich
1. die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,
2. die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie
3. den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg