Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades

    Förderung für ein E-Lastenrad für Stuttgarter Familien beantragen/ Auszahlung beantragen

    Damit die Beschaffung von Elektro‐Lastenrädern für Familien attraktiver wird, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Neuanschaffung von E‐Lastenrädern. So soll Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden der Umstieg auf die umweltfreundlichen und leisen Gefährte ermöglicht werden. Kern der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E‐Lastenrads.

    Beschreibung

    Damit die Beschaffung von Elektro‐Lastenrädern für Familien attraktiver wird, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Neuanschaffung von E‐Lastenrädern. So soll Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden der Umstieg auf die umweltfreundlichen und leisen Gefährte ermöglicht werden. Kern der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E‐Lastenrads.

    2023 liegt die Grundförderung bei 600 Euro. Zudem werden drei Jahre nach Auslieferung des E‐Lastenrades 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren seit Übernahme des E‐Lastenrades ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach Abmeldung des Autos über einen Zeitraum von drei Jahren kein weiteres Auto neu angemeldet wurde. Es reicht somit nicht aus, ein Auto abzumelden (denn das kann auch kurz vor Ablauf der dreijährigen Nutzungsdauer geschehen, um den Bonus zu erhalten), sondern die autoreduzierte Zeit muss drei Jahre betragen.

    Anspruchsberechtigt für den Nachhaltigkeitsbonus sind nur Förderempfänger*innen mit Grundförderung.

    Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich das geförderte E‐Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt hinzuweisen.

    Die Förderrichtlinie besitzt auch eine soziale Komponente. Diese basiert auf der Annahme, dass Familien mit einer FamilienCard oder Bonuscard+Kultur eine besondere finanzielle Förderung benötigen. Für Haushalte mit Bonuscard+Kultur wird die Grundförderung um maximal 2.000 Euro erhöht, für Haushalte mit Familiencard um maximal 1.300 Euro auf insgesamt 2.600 Euro bzw. 1.900 Euro. Der Nachhaltigkeitsbonus ist in den Erhöhungsbeträgen bereits eingerechnet und wird daher später nicht mehr zusätzlich ausgezahlt. Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wurde der Grundpreis förderfähiger E‐Lastenräder bei Sozialförderung auf maximal 6.500 Euro festgelegt. Das heißt, die voraussichtlichen Beschaffungskosten (ohne Sonderausstattung und Zubehör) eines E‐Lastenrads mit Sozialbonus dürfen maximal 6.500 Euro betragen.

    Sofern die benötigten Transportmöglichkeiten nicht in der Grundausstattung des E-Lastenrades enthalten sind, müssen fahrzeugtypische Komponenten mitbeschafft werden und sind Bestandteil des Grundpreises. Fahrzeugtypische Komponenten sind ein festverschraubter Transportbehälter am Lenker und ein oder mehrere Kindersitze hinter dem Fahrersitz oder einer flächigen Transportmöglichkeit.

    Die Förderung von reinen Pedelecs (E-Bikes) ist nicht Gegenstand der Förderrichtlinie.

    Damit sichergestellt wird, dass die geförderten Familien einen Eigenanteil von 30 Prozent bzw. 10 Prozent selbst finanzieren, beträgt die absolute Förderhöhe für Familien mit FamilienCard 70 Prozent und für Familien mit Bonuscard+Kultur 90 Prozent. Die prozentuale Berechnung kommt dann zur Anwendung, wenn der Kaufpreis des E-Lastenrades unter 2.889 Euro bzw. 2.714 Euro liegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Sindelfingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    1. Für den Erstantrag "Antrag auf Förderung für ein E-Lastenrad" erforderlich sind:

    • Geeigneter Nachweis 1.Wohnsitz in der Landeshauptstadt Stuttgart (Kopie des -Personalausweises)
    • Nachweis von mindestens einem Kind im Haushalt (erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Kind oder Schul-/Kitaanmeldung)
    • Verbindliches Angebot für das E-Lastenrad (Angebot des Fahrradhändlers oder Auszug aus dem Internet)
    • Bei Sozialförderung: Kopie Bonuscard+Kultur; Kopie Familiencard (Vorder- und Rückseite inklusive Aufladebeleg)

    2. Für "Auszahlung der bewilligten Fördersumme beantragen"

    • Auszahlungsantrag
    • Foto des bewilligten E-Lastenrades mit Aufkleber "Stuttgart-fährt-elektrisch"
    • Bei Kauf: Bestellbestätigung, Schlussrechnung und Zahlungsnachweis
    • Bei Leasing: Leasingvertrag, Übergabeprotokoll und Gehaltsabrechnung mit der 1. Gehaltsumwandlung

    Voraussetzungen

    Zuwendungsempfänger:

    Gefördert werden ausschließlich Stuttgarter Familien, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltagsleben ändern wollen und Wege suchen, ohne Auto oder Zweitwagen auszukommen. Pro Haushalt wird nur ein E‐Lastenrad gefördert.

    Dabei müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

    • Hauptwohnsitz in Stuttgart
    • Mindestens ein Kind im eigenen Haushalt (unter 18 Jahre)
    • Einwilligung zum Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten E‐Lastenrad
    • Der Haushalt hat noch keine Förderung aus dem Förderprogramm „E‐Lastenräder für Stuttgarter Familien“ erhalten
    • Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, das geförderte E‐Lastenrad mindestens drei Jahre vom eigenen Stuttgarter Haushalt aus zu nutzen.

    Gefördert werden nur E‐Lastenräder, die vor Erteilung der Förderzusage noch nicht beschafft worden sind. Als Beschaffung gilt, wenn dafür ein entsprechender Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde.

    Gegenstand der Förderung:

    Gefördert wird pro Stuttgarter Haushalt einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützen Lastenrades (E-Lastenrad).

    E-Lastenräder sind zwei oder dreirädrige Fahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6km/h erlaubt) ausgestattet sind. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. Sie müssen

    • serienmäßig und fabrikneu sein
    • eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des E‐Lastenrades)
    • einen verlängerten Radstand von mindestens 124 cm haben

    • besondere Transportmöglichkeiten aufweisen, die fest mit dem E-Lastenrad verbunden sind *

    • ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzen oder die verkehrssichere Mitnahme von mindestens zwei Kindern ermöglichen.

    * Die Transportmöglichkeiten müssen zum Einsatz als echtes Lastenrad befähigen, sodass diese sich dadurch klar und eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden. Sofern diese Transportmöglichkeiten nicht in der Grundausstattung des E-Lastenrades enthalten sind, sind diese als fahrzeugtypische Komponenten mit zu beschaffen. Zu diesen fahrzeugtypischen Komponenten zählen u.a. Ladeflächen, Transportwannen, festverschraubte Transportbehälter am Lenker, Sitzmöglichkeiten für Kinder oder sonstige Ladevorkehrungen. Fahrradtaschen und -anhänger sind explizit keine fahrzeugtypischen Komponenten im Sinne dieser Richtlinie. Ein einfacher Kindersitz reicht zur Erlangung der Förderfähigkeit nicht aus. Die Förderung von reinen Pedelecs (E‐Bikes) ist nicht Gegenstand der Förderrichtlinie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    1. Ausfüllen des Antrags im Serviceportal Baden-Württemberg inklusiver aller Anlagen
    1. Die Landeshauptstadt Stuttgart prüft zeitnah Ihre Bewerbung und sendet Ihnen bei einem positiven Ergebnis einen Zuwendungsbescheid zu.
    1. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides haben Sie einen Monat Zeit, sich Ihr E-Lastenrad zu bestellen bzw. Ihren Leasingvertrag zu unterzeichnen, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Zuwendung. Ein E-Lastenrad, das vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids gekauft wurde, kann nicht gefördert werden.
    2. Bei Fragen können Sie uns über das sichere Servicekonto von Service BW oder per eMail an Lastenrad@stuttgart.de kontaktieren

    Fristen

    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides haben Sie einen Monat Zeit, sich Ihr E-Lastenrad zu bestellen bzw. Ihren Leasingvertrag zu unterzeichnen, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Zuwendung. Ein E-Lastenrad, das vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids gekauft oder geleast wurde, kann nicht gefördert werden.

    Innerhalb des Bewilligungszeitraumes von fünf Monaten nach der Bestellung des E-Lastenrades (Kauf- oder Vertragsdatum des Leasingvertrags*) ist der Landeshauptstadt Stuttgart der vollständige Nachweis der Beschaffung / des Leasings und der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung und die Gesamtkosten (Rechnung) sowie die Rechnungsbegleichung (Quittung oder Kontoauszug) sowie die Auslieferung durch ein Foto mit dem städtischen Aufkleber nachzuweisen.

    *(innerhalb von 1 Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheides)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie folgende Fristen:

    1. Sie haben einen Monat Zeit, Ihr bewilligtes E-Lastenrad nach Zugang des Förderbescheides zu bestellen oder den Leasingvertrag zu unterzeichnen.
    1. Nach Bestellung bzw. Unterzeichnung des Leasingvertrages haben Sie weitere fünf Monate Zeit alle Nachweise für die Beschaffung des E-Lastenrades für die Auszahlung der Fördersumme bei uns einzureichen. Bei Lieferverzögerungen verlängern wir Ihnen auf Anfrage diese Frist.
    1. Den Antrag auf Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus können Sie frühestens drei Jahre nach Beschaffung Ihres E-Lastenrades stellen sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Siehe dazu unter www.stuttgart.de/lastenrad nähere Infos. Der Nachhaltigkeitsbonus kann nur bei Grundförderung zusätzlich gestellt werden.

    2. Für die Beantragung des Sozialbonus müssen Sie die Nachweise (Kopie Bonuscard+Kultur bzw. Familiencard und Aufladebeleg) unaufgefordert bei Antragstellung vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 198)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de