Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte

    Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen

    Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

    Beschreibung

    Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

    Die Landesstelle für Bautechnik:

    • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
    • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
    • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
    • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
    • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
    • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
    • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
    • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne und so weiter.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    1. Füllen Sie die Onlineanfrage aus und laden Sie hilfreiche Dokumente hoch.
    2. Nach der Prüfung Ihrer Anfrage setzt sich die Landesstelle für Bautechnik mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Landesstelle für Bautechnik wird sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Kosten

    Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei geringem Aufwand, wie er bei mündlichen, einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskünften entsteht, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en