SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Beschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll (Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Steuern und Gebühren (Steuern und Gebühren)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gvv-boll.de
Telefon Festnetz: +49 7164 910040
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Rechtsbehelf
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Verfahrensablauf
Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.
Wenn Sie es schriftlich erteilen:
- Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
- Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.
Fristen
Keine
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Bearbeitungsdauer
zeitnah
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg