Reisepass Meldung

    Verlust eines ausländischen Reisepasses der Ausländerbehörde melden (eAT ist noch vorhanden)

    Für die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig.

    Beschreibung

    Für die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig.

    Ihre Auslandsvertretung können Sie hier finden: https://www.auswaertiges-amt.de/

    Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Reisepasses, eines Passersatzes oder eines Ausweisersatzes anzuzeigen.

    Das ist wichtig, um eine missbräuchliche Benutzung zu vermeiden.

    Bei Diebstahl sollten Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

    Tipp: Bei Verlust ist es ratsam, zunächst beim Fundbüro nachzufragen. Sie können so unter Umständen Zeit und Kosten vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.

    Bitte informieren Sie Ihre Ausländerbehörde, wenn Sie einen verlorenen Reisepass wieder gefunden haben.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • noch vorhandene Ausweisdokumente, möglichst mit Foto,
      zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein oder andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
    • bei Diebstahl: zusätzlich die Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    Ihr Reisepass ist verloren gegangen oder wurde gestohlen

    Rechtsbehelf

    .

    Verfahrensablauf

    Der Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses ist bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.

    Sollten Sie einen Nachweis über die Verlustmeldung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin (telefonisch über die Behördennummer 115 oder online).

    Bei der persönlichen Vorsprache wird die Verlustmeldung aufgenommen und ausgegeben.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde: 18 Euro

    Zahlungsarten:
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de