Beratung zu Bürgerentscheiden & Bürgerbegehren
Beschreibung
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide haben auf kommunaler Ebene zunehmende Bedeutung. Durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen vor Ort wird die Identifikation mit der Gemeinde und damit das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt gestärkt. Wir beraten dazu frühzeitig, damit Verfahrensfehler vermieden werden und die Voraussetzungen für eine Zulassung vorliegen.
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Bürgerbegehren (= Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids) mit
- Angabe der Fragestellung des beabsichtigten Bürgerentscheids,
- Begründung und
- Kostendeckungsvorschlag
- Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger
Voraussetzungen
- Das Bürgerbegehren muss eindeutig formuliert sein, so dass der übereinstimmende Wille der unterzeichnenden Personen klar ersichtlich ist. Es muss Folgendes enthalten:
- die Frage, die im Bürgerentscheid gestellt werden soll
- eine Begründung
- einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme
- Es darf sich nicht um eine Angelegenheit handeln, über die es innerhalb der letzten drei Jahre schon einen Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens gegeben hat.
- Es müssen mindestens sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde (höchstens aber 20.000 Personen) das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen das Bürgerbegehren mit den Unterstützungsunterschriften schriftlich bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung einreichen.
Amtliche Formulare gibt es nicht.
Benennen Sie möglichst bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschriften. Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Bürgerbegehren abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemand, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen.
Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein.
Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat zwischenzeitlich selbst die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
Fristen
Sie können das Bürgerbegehren jederzeit einreichen.
Ausnahme: Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses einreichen.
Bearbeitungsdauer
Der Gemeinderat prüft so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Der Bürgerentscheid wird innerhalb von vier Monaten nach der Zulassungsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt. Den genauen Tag legt der Gemeinderat fest.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg