Archivgut Einsicht gewähren

    Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

    Wenn Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.

    Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte des Landes von großer Bedeutung.

    Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt.

    Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

    Tipp: Das Landesarchiv Baden-Württemberg sorgt dafür, Archivgut als Teil des kulturellen Erbes und der Erinnerungskultur zu sichern, zu erhalten und zugänglich zu machen.

    Es hat sieben Standorte:

    • Freiburg
    • Karlsruhe
    • Ludwigsburg
    • Neuenstein
    • Sigmaringen
    • Stuttgart und
    • Wertheim
    • Kornwestheim

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antrag (Das Antragsformular als PDF finden Sie hier)

    beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Personalausweis oder Reisepass.

    In folgenden Fällen:

    • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
      • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
      • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
    • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
      • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
      • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte

    Voraussetzungen

    • für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
    • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
      • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
      • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
    • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
      • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
      • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen.

    Tipp: Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1128)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de