• Neuhausen (Landkreis Enzkreis, Baden-Württemberg)
Vergnügungsteuer

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

  • die Bereitstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
  • Wettbüros
  • Vorführungen von Sex- und Pornofilmen
  • das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Neuhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestands z.B. das Aufstellen von Spielgeräten, ist der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1128)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de