elektronischer Aufenthaltstitel

    Auflagenänderung eines Aufenthaltstitels oder Aufhebung einer Auflage beantragen

    Eine Auflagenänderung muss zum Beispiel bei Wechsel des Arbeitgebers oder Studiengangs beantragt werden.

    Beschreibung

    Eine Auflagenänderung muss zum Beispiel bei Wechsel des Arbeitgebers oder Studiengangs beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Stockach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Begründung und Nachweise

    Voraussetzungen

    Wechsel Arbeitgeber oder Studiengang (Fachrichtung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Rechtsbehelf

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Beabsichtigen Sie zum Beispiel den Arbeitgeber oder Ihre Fachrichtung im Studium zu wechseln, ist eine Auflagenänderung zu beantragen.

    Entspricht die geplante Änderung nicht mehr den im Aufenthaltstitel eingetragenen Auflagen (Nebenbestimmungen), beantragen Sie vorher die Auflagenänderung.

    Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag auf Änderung einer Auflage/Nebenbestimmung stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Antrag online stellen
      Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Antrag schriftlich stellen
      Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen.
      Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.

    Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    • Volljährige: 50,00 Euro
    • Minderjährige: 25,00 Euro

    Zahlungsarten:

    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de