elektronischer Aufenthaltstitel

    Auflagenänderung eines Aufenthaltstitels oder Aufhebung einer Auflage beantragen

    Eine Auflagenänderung muss zum Beispiel bei Wechsel des Arbeitgebers oder Studiengangs beantragt werden.

    Beschreibung

    Eine Auflagenänderung muss zum Beispiel bei Wechsel des Arbeitgebers oder Studiengangs beantragt werden.

    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    Begründung und Nachweise

    Voraussetzungen

    Wechsel Arbeitgeber oder Studiengang (Fachrichtung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Rechtsbehelf

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Beabsichtigen Sie zum Beispiel den Arbeitgeber oder Ihre Fachrichtung im Studium zu wechseln, ist eine Auflagenänderung zu beantragen.

    Entspricht die geplante Änderung nicht mehr den im Aufenthaltstitel eingetragenen Auflagen (Nebenbestimmungen), beantragen Sie vorher die Auflagenänderung per E-Mail.

    E-Mail: auslaenderbehoerde@oa.karlsruhe.de

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    • Volljährige: 50,00 Euro
    • Minderjährige: 25,00 Euro

    Zahlungsarten:

    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de