elektronischer Aufenthaltstitel

    Elektronischen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) bestellen - bei neuem oder geändertem Nationalpass (Passübertrag)

    Vorgehensweise, wenn ausländische Staatsangehörige einen neuen Reisepass erhalten haben.

    Beschreibung

    Vorgehensweise, wenn ausländische Staatsangehörige einen neuen Reisepass erhalten haben.

    Erhält ein ausländischer Staatsangehöriger einen neuen oder geänderten Nationalpass und ist er im Besitz eines gültigen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels, muss der elektronische Aufenthaltstitel mit neuer Passnummer bei der Bundesdruckerei neu bestellt werden.

    Ansprechpartner

    Für Böttingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • den alten Pass (sofern vorhanden)
    • den neuen Pass
    • den Aufenthaltstitel (befristet o. unbefristet)
    • ein biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate

    Voraussetzungen

    Ihr Nationalpass wurde geändert oder Sie haben einen neuen Pass erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Bitte vereinbaren Sie für den Übertrag bzw. die Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) einen Termin bei der Ausländerbehörde (telefonisch über die Behördennummer 115 oder online).

    Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    • Volljährige: 67,00 Euro
    • Minderjährige: 33,50 Euro

    Zahlungsarten:
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de