Elektronischen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) bestellen - bei neuem oder geändertem Nationalpass (Passübertrag)
Beschreibung
Vorgehensweise, wenn ausländische Staatsangehörige einen neuen Reisepass erhalten haben.
Erhält ein ausländischer Staatsangehöriger einen neuen oder geänderten Nationalpass und ist er im Besitz eines gültigen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels, muss der elektronische Aufenthaltstitel mit neuer Passnummer bei der Bundesdruckerei neu bestellt werden.
Ansprechpartner
Für Böttingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- den alten Pass (sofern vorhanden)
- den neuen Pass
- den Aufenthaltstitel (befristet o. unbefristet)
- ein biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate
Voraussetzungen
Ihr Nationalpass wurde geändert oder Sie haben einen neuen Pass erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
Bitte vereinbaren Sie für den Übertrag bzw. die Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) einen Termin bei der Ausländerbehörde (telefonisch über die Behördennummer 115 oder online).
Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.
Fristen
Keine.
Kosten
- Volljährige: 67,00 Euro
- Minderjährige: 33,50 Euro
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg