Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - verloren oder gestohlen
Beschreibung
Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde.
Der eAT ist unauffindbar oder verloren gegangen
- Der Verlust ist der Ausländerbehörde unverzüglich anzuzeigen.
- Das Wiederauffinden des eAT ist ebenfalls unverzüglich der Ausländerbehörde zu melden.
Der eAT wurde gestohlen
- Der Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Bei Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperr-Hotline 0180 - 1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar) vorgenommen werden.
Ansprechpartner
Für Kreis Karlsruhe (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles Lichtbild, nicht älter als 6 Monate
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
Voraussetzungen
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder wurde gestohlen.
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
Der Verlust oder Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (telefonisch über die Behördennummer 115 oder online).
Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.
Fristen
Keine.
Kosten
Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde: 18,00 Euro
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg