elektronischer Aufenthaltstitel

    Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - verloren oder gestohlen

    Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde.

    Beschreibung

    Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde.

    Der eAT ist unauffindbar oder verloren gegangen

    • Der Verlust ist der Ausländerbehörde unverzüglich anzuzeigen.
    • Das Wiederauffinden des eAT ist ebenfalls unverzüglich der Ausländerbehörde zu melden.

    Der eAT wurde gestohlen

    • Der Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion
    Bei Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperr-Hotline 0180 - 1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar) vorgenommen werden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hohenlohekreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • 1 aktuelles Lichtbild, nicht älter als 6 Monate
    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder wurde gestohlen.

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Der Verlust oder Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.

    Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (telefonisch über die Behördennummer 115 oder online).

    Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde: 18,00 Euro

    Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
    Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.

    Zahlungsarten:
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de