Ehrenamtliche Tätigkeit

    Übungsleiterpauschale geltend machen

    Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.

    Beschreibung

    Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.

    Diese sogenannte Übungsleiterpauschale können Sie geltend machen für:

    • nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit
    • nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten
    • die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen

    Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Stuttgart III (Finanzamt Stuttgart III)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 106053

    70049 Stuttgart

    Hausanschrift

    Rotebühlplatz 30

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/6673-0 (Zentrale)

    Fax: 0711/6673-5710

    De-Mail: poststelle-97@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzamt Stuttgart-Körperschaften (Finanzamt Stuttgart-Körperschaften)

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstr. 44

    70178 Stuttgart

    Lieferanschrift

    70049 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/6673-0 (Zentrale)

    Fax: 0711/6673-6525

    De-Mail: poststelle-99@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzamt Stuttgart IV (Finanzamt Stuttgart IV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Seidenstr. 23

    70174 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 106052

    70049 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/6673-0 (Zentrale)

    Fax: 0711/6673-6060

    De-Mail: poststelle-92@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzamt Stuttgart II (Finanzamt Stuttgart II)

    Adresse

    Lieferanschrift

    70141 Stuttgart

    Hausanschrift

    Rotebühlstraße 40

    70178 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/6673-0 (Zentrale)

    Fax: 0711/6673-5610

    De-Mail: poststelle-95@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzamt Stuttgart I (Finanzamt Stuttgart I)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 106055

    70049 Stuttgart

    Hausanschrift

    Rotebühlplatz 30

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/6673-0 (Zentrale)

    Fax: 0711/6673-5010

    De-Mail: poststelle-93@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie üben eine der oben genannten begünstigten Nebentätigkeiten im Dienst oder im Auftrag

    • einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
    • eines steuerbegünstigten Vereins

    zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke aus.

    Bei steuerbegünstigten Vereinen ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit ebenfalls der Förderung dieser steuerbegünstigten Zwecke dient. Dementsprechend wird die Steuerbefreiung auch gewährt, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt wird.

    Für eine Tätigkeit im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt die Steuerbefreiung nicht in Betracht.

    Hinweis: Eine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.

    Inanspruchnahme von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

    Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können Sie nur nebeneinander in Anspruch nehmen, wenn es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten (bei derselben oder verschiedenen Körperschaften) handelt. Diese Tätigkeiten müssen

    • nebenberuflich ausgeübt werden,
    • voneinander trennbar sein,
    • gesondert vergütet werden,
    • eindeutig geregelt sein und
    • tatsächlich durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Die Übungsleiterpauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

    Fristen

    jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de