Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch

    Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
    Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

    Beschreibung

    Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
    Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

    Bitte beachten Sie unseren neuen Verfahrensablauf:
    Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
    • Hauptuntersuchungsbericht im Original
    • bisherige Kennzeichenschilder
    • neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)

    *Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

    Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

    • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
      Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
      oder telefonisch über die Behördennummer 115.

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    Auf Wunsch kann das Kraftfahrzeugkennzeichen geändert werden.

    Wer eine andere individuelle Erkennungsnummer (die aus Buchstaben und Ziffern besteht) auf seinem Fahrzeug haben möchte, muss sein Fahrzeug umkennzeichnen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    siehe oben

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    siehe oben

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Zwischen 27,50 Euro und 64,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder

    Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de