Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Beschreibung
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Leutkirch im Allgäu (Stadt Leutkirch im Allgäu)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 60
88292 Leutkirch im Allgäu
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung (Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung)
Adresse
Besucheranschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leutkirch im Allgäu
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg