Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Leutkirch im Allgäu (Stadt Leutkirch im Allgäu)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    88292 Leutkirch im Allgäu

    Lieferanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Hausanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/87-0

    Fax: 07561/87-194

    E-Mail: info@leutkirch.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung (Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gänsbühl 1

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de