Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Biberach an der Riß (Stadt Biberach an der Riß)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7/1

    88400 Biberach an der Riß

    Lieferanschrift

    Marktplatz 7/1

    88396 Biberach an der Riß

    Postfachadresse

    Postfach 17 57

    88396 Biberach an der Riß

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07351 51-0

    Fax: 07351 51-492

    E-Mail: info@biberach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinring 56

    88400 Biberach an der Riß

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 254

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 278

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 432

    Fax: +49 7351 51 810

    E-Mail: steuern@bibrach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

    Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

    Kosten

    Hinweise für Biberach an der Riß

    5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de