Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hinweise für Biberach an der Riß
Beschreibung
Hinweise für Biberach an der Riß
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Biberach an der Riß (Stadt Biberach an der Riß)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 17 57
88396 Biberach an der Riß
Kontakt
Internet
Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7351 51 254
Telefon Festnetz: +49 7351 51 278
Telefon Festnetz: +49 7351 51 432
Fax: +49 7351 51 810
E-Mail: steuern@bibrach-riss.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Biberach an der Riß
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Biberach an der Riß
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Biberach an der Riß
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Biberach an der Riß
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Biberach an der Riß
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Kosten
Hinweise für Biberach an der Riß
5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Biberach an der Riß
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg