Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: finanzen@trossingen.de
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg