Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Heddesbach (Gemeinde Heddesbach)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit (unter 06228/92010 außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgermeisteramts) Mo 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Di 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Mi 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Do 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Fr 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Besuchszeit (Sprechzeit des Bürgermeisters - nur nach vorheriger Terminvereinbarung -) Mo geschlossen Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +4962722268
Telefon Festnetz: +49622892010
Fax: +496228920126
E-Mail: post@heddesbach.gvv-schoenau.de
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg