Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben. Diese gültige Steuermarke muss sichtbar befestigt werden.
    Bei Verlust der Marke ist die Stadtverwaltung, Abteilung Hundesteuer zu informieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben. Diese gültige Steuermarke muss sichtbar befestigt werden.
    Bei Verlust der Marke ist die Stadtverwaltung, Abteilung Hundesteuer zu informieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kasse und Steuern (Finanzen) - Team Steuern (Kasse und Steuern (Finanzen) - Team Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 4

    71634 Ludwigsburg

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Antrag.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Beantragen Sie die Ersatzmarke telefonisch, schriftlich oder persönlich.
    Die Ersatzmarke wird Ihnen per Post zugeschickt.
    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Ersatzmarke gleich mitnehmen.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sofort, nachdem Sie den Verlust der Marke bemerkt haben.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    5 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de