Schülerbeförderung Erstattung

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten des ÖPNV beantragen

    Die Stadt Karlsruhe erstattet Schülerinnen und Schülern aus Baden­Württemberg auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten notwendige Fahrtkosten zu einer städtischen oder staatlich anerkannten Schule in Karlsruhe in angemessenem Umfang.

    Beschreibung

    Die Stadt Karlsruhe erstattet Schülerinnen und Schülern aus Baden­Württemberg auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten notwendige Fahrtkosten zu einer städtischen oder staatlich anerkannten Schule in Karlsruhe in angemessenem Umfang.

    Ansprechpartner

    Schul- und Sportamt (Schul- und Sportamt)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Blumenstraße 2 a

    76133 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 4101

    Telefon Festnetz: 0721 133 4171

    Telefon Festnetz: 0721 133 4104

    Telefon Festnetz: 0721 133 4116

    Telefon Festnetz: 0721 133 4153

    Fax: 0721 133 4109

    E-Mail: info@sus.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule.

    Voraussetzungen

    Fahrtkosten sind für höchstens zwei schulpflichtige Kinder einer Familie zu tragen, sofern die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind.

    Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet oder bezuschusst, wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg genutzt werden.

    Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

    Die notwendigen Beförderungskosten werden komplett erstattet

    1. für Kinder in Schulkindergärten: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schulkindergarten
    2. für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule
    3. für Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen, ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer.

    Die notwendigen Beförderungskosten werden teilweise
    bezuschusst

    1. für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer
    2. für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres im Teilzeitunterricht ab einer Mindestentfernung von 100 Kilometern

    Zu den notwendigen Beförderungskosten gewährt die Stadt je Beförderungsmonat und Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss in Höhe von

    1. Zehn Prozent für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht
    2. Einen Zuschuss auf eine Jahreskarte (Abonnement) mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 8,33 Euro pro Monat für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entnehmen Sie Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule.

    Fristen

    Der von der Schule bestätigte Antrag für eine bezuschusste Fahrkarte muss spätestens am 30. Juni bei der KVV vorliegen.

    Kosten

    Siehe Rechtsgrundlage, vorletzter Punkt auf dieser Seite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de