Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeld bezahlen

    Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.

    Beschreibung

    Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.

    Ansprechpartner

    Für Villingen-Schwenningen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bußgeldbescheid (insbesondere das betreffende Buchungszeichen)

    Voraussetzungen

    Bußgeldbescheid der Stadt Karlsruhe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

    Rechtsbehelf

    Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

    Verfahrensablauf

    Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder können

    • über die Bankverbindung der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe beglichen werden,
    • bar bei einer Filialle der Sparkasse Karlsruhe (Achtung: hier werden zusätzlich Gebühren von der Sparkasse erhoben!).

    Bei der Bezahlung eines Bußgelds muss auf jeden Fall das auf dem Bußgeldbescheid genannte Buchungszeichen angegeben werden.

    Bankverbindung der Stadt Karlsruhe
    Kreditinstitut:                  Sparkasse Karlsruhe
    Verwendungszweck:    ....(Bitte auf dem Bescheid angegebenes Buchungszeichen eintragen)
    IBAN :                                DE10 6605 0101 0009 1133 33
    SWIFT - BIC:                    KARSDE66

    Fristen

    Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

    Kosten

    Bei der Barbezahlung in einer Filiale der Sparkasse fallen, zusätzlich zur Höhe des Bußgeldes, die jeweils geltenden Gebühren der Sparkasse an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Bußgeld ist eine Strafe, die man für einen Verstoß gegen eine Anordnung, ein Gebot oder Verbot bezahlen muss. Einen solchen Verstoß nennt man auch eine Ordnungswidrigkeit. Viele Bereiche des Lebens sind durch solche Anordnungen geregelt. So darf man beispielsweise seinen Müll nicht einfach in den Park werfen, sondern muss ihn ordnungsgemäß entsorgen. Und wer zu schnell Auto fährt, verstößt gegen das Straßenverkehrsrecht.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de