Bußgeld bezahlen
Beschreibung
Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.
Ansprechpartner
Für Kreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bußgeldbescheid (insbesondere das betreffende Buchungszeichen)
Voraussetzungen
Bußgeldbescheid der Stadt Karlsruhe
Rechtsgrundlage(n)
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog
Rechtsbehelf
Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.
Verfahrensablauf
Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder können
- über die Bankverbindung der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe beglichen werden,
- bar bei einer Filialle der Sparkasse Karlsruhe (Achtung: hier werden zusätzlich Gebühren von der Sparkasse erhoben!).
Bei der Bezahlung eines Bußgelds muss auf jeden Fall das auf dem Bußgeldbescheid genannte Buchungszeichen angegeben werden.
Bankverbindung der Stadt Karlsruhe
Kreditinstitut: Sparkasse Karlsruhe
Verwendungszweck: ....(Bitte auf dem Bescheid angegebenes Buchungszeichen eintragen)
IBAN : DE10 6605 0101 0009 1133 33
SWIFT - BIC: KARSDE66
Fristen
Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.
Kosten
Bei der Barbezahlung in einer Filiale der Sparkasse fallen, zusätzlich zur Höhe des Bußgeldes, die jeweils geltenden Gebühren der Sparkasse an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Bußgeld ist eine Strafe, die man für einen Verstoß gegen eine Anordnung, ein Gebot oder Verbot bezahlen muss. Einen solchen Verstoß nennt man auch eine Ordnungswidrigkeit. Viele Bereiche des Lebens sind durch solche Anordnungen geregelt. So darf man beispielsweise seinen Müll nicht einfach in den Park werfen, sondern muss ihn ordnungsgemäß entsorgen. Und wer zu schnell Auto fährt, verstößt gegen das Straßenverkehrsrecht.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg