• Giengen an der Brenz (Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg)
Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

Bußgeld bezahlen

Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.

Beschreibung

Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.

Ansprechpartner

Für Giengen an der Brenz (Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bußgeldbescheid (insbesondere das betreffende Buchungszeichen)

Voraussetzungen

Bußgeldbescheid der Stadt Karlsruhe

Handlungsgrundlage(n)

Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

Rechtsbehelf

Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

Verfahrensablauf

Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder können

  • über die Bankverbindung der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe beglichen werden,
  • bar bei einer Filiale der Sparkasse Karlsruhe (Achtung: hier werden zusätzlich Gebühren von der Sparkasse erhoben!).

Bei der Bezahlung eines Bußgelds muss auf jeden Fall das auf dem Bußgeldbescheid genannte Buchungszeichen angegeben werden.

Bankverbindung der Stadt Karlsruhe
Kreditinstitut:                  Sparkasse Karlsruhe
Verwendungszweck:    ....(Bitte auf dem Bescheid angegebenes Buchungszeichen eintragen)
IBAN :                                DE10 6605 0101 0009 1133 33
SWIFT - BIC:                    KARSDE66

Fristen

Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

Kosten

Bei der Barbezahlung in einer Filiale der Sparkasse fallen, zusätzlich zur Höhe des Bußgeldes, die jeweils geltenden Gebühren der Sparkasse an.

Hinweise (Besonderheiten)

Ein Bußgeld ist eine Strafe, die man für einen Verstoß gegen eine Anordnung, ein Gebot oder Verbot bezahlen muss. Einen solchen Verstoß nennt man auch eine Ordnungswidrigkeit. Viele Bereiche des Lebens sind durch solche Anordnungen geregelt. So darf man beispielsweise seinen Müll nicht einfach in den Park werfen, sondern muss ihn ordnungsgemäß entsorgen. Und wer zu schnell Auto fährt, verstößt gegen das Straßenverkehrsrecht.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 07.04.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de