• Bietigheim-Bissingen (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg)
Grundbuchabschrift Beglaubigung

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)

Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

Beschreibung

Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Bietigheim-Bissingen (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
  • Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)

Voraussetzungen

Grundbuchabschriften erhalten

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können

Handlungsgrundlage(n)

§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift

§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck

§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)

§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Online-Antrag

Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.

Antragsstellung per Post

Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.

Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.

Fristen

keine

Kosten

Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro

Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro

Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de