Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)
Beschreibung
Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
- Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)
Voraussetzungen
Grundbuchabschriften erhalten
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
- Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift
§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck
§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)
§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Online-Antrag
Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.
Antragsstellung per Post
Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.
Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.
Fristen
keine
Kosten
Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro
Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro
Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg