Grundbuchabschrift Beglaubigung

    Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)

    Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

    Beschreibung

    Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
    • Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)

    Voraussetzungen

    Grundbuchabschriften erhalten

    • Eigentümerinnen und Eigentümer
    • eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
    • Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift

    § 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck

    §§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)

    § 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Online-Antrag

    Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.

    Antragsstellung per Post

    Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.

    Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro

    Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro

    Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de