Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Klärung

    EU-Recht im Ausland klären

    Beschreibung

    • Wenn eine Behörde sich nicht an EU-Recht hält und dadurch Hindernisse entstehen, kann SOLVIT helfen.
    • SOLVIT ist ein Netzwerk.
    • Die Probleme müssen in einem konkreten Einzelfall durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch eine Behörde eines anderen EU-Staates entstanden sein.
    • Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:
      • Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen
      • Visa und Aufenthaltsrechte
      • Handel und Dienstleistungen (Unternehmen)
      • Fahrzeuge und Führerscheine
      • Familienleistungen
      • Renten
      • Arbeit im Ausland
      • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
      • Krankenversicherung
      • Zugang zu Bildung
      • grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen
      • Mehrwertsteuererstattung
    • Online Antrag möglich
    • Hilfe innerhalb von 10 Tagen
    • Beschwerde bei SOLVIT hat informellen Charakter und ersetzt kein bereits laufendes Verfahren

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente

    Voraussetzungen

    • Ihre Rechte als EU-Bürger/-in oder Unternehmen wurden von Behörden in einem anderen EU-Land verletzt
    • Sie haben den Fall noch nicht vor Gericht gebracht (wenn Sie bisher nur eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht haben, kann SOLVIT tätig werden).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erreichen SOLVIT hauptsächlich über das Internet. Melden Sie Ihr Anliegen, indem Sie Ihre Beschwerde online an SOLVIT übermitteln.

    Alternativ können Sie auch das SOLVIT-Formular ausfüllen und es per E-Mail oder Post an die deutsche SOLVIT Stelle senden.

    Bitte fügen Sie auch Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente bei.

    • Ihr Fall wird von 2 SOLVIT-Stellen bearbeitet:
      • Ihrer SOLVIT-Stelle vor Ort – Heimatstelle
      • der SOLVIT-Stelle in dem Land, in dem das Problem aufgetreten ist – federführende Stelle.
    • Sobald Sie Ihr Problem an SOLVIT übermittelt haben, geht die Heimatstelle wie folgt vor:
      • Sie nimmt innerhalb einer Woche mit Ihnen Kontakt auf und bittet gegebenenfalls um weitere Informationen.
      • Sie prüft, ob Ihr Fall in den Zuständigkeitsbereich von SOLVIT fällt.
      • Sie stellt alle Unterlagen zusammen und leitet sie an die federführende Stelle weiter.
      • Die Heimatstelle informiert Sie regelmäßig über den aktuellen Stand. Zögern Sie aber nicht, dort nachzufragen, wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Fall vorankommt.
    • Sobald die federführende Stelle alle Unterlagen zu Ihrem Fall erhalten hat, geht sie wie folgt vor:
      • Sie bestätigt innerhalb einer Woche, ob sie den Fall übernimmt oder nicht.
      • Sie versucht, gemeinsam mit der Behörde, die Ihnen Schwierigkeiten bereitet, eine Lösung zu finden.
      • Die federführende Stelle versucht, Probleme innerhalb von 10 Wochen nach Übernahme des Falls zu lösen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    rund 10 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de