Hundeführerschein - Zuschuss beantragen
Beschreibung
Der Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe hat 05.11.2019 beschlossen, dass Hundehalter, die für sich und ihren Hund eine Sachkunde- und Gehorsamsprüfung nachweisen können, mit einer Zahlung von 200 Euro unterstützt werden sollen.
Der Zuschuss wird für jeden in einem Haushalt gehaltenen Hund nur einmal gewährt.
Ansprechpartner
Für Kreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- wenn noch nicht das Bescheinigungs-Formular genutzt werden konnte zusätzlich:
Kopie der Prüfungsbescheinigung
Voraussetzungen
Der Hundehalter muss seinen Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe haben und der Hund bei der Stadt Karlsruhe gemeldet sein.
Anerkannt werden die Begleithundeprüfung nach FCI Standard, der Doq Test 2.0. sowie der BHV Hundeführerschein, jeweils mit einem Prüfungsdatum nach dem 01.01.2019.
Verfahrensablauf
Anerkannt werden die Begleithundeprüfung nach FCI Standard, der Doq Test 2.0. sowie der BHV Hundeführerschein, jeweils mit einem Prüfungsdatum nach dem 01.01.2019.
Den Antrag auf den Zuschuss finden Sie unter "Formulare".
(Hinweis: Ein Online-Dienst wird in Kürze zur Verfügung gestellt. Stand: 16.01.2020)
Für alle erst zukünftig abzulegenden Prüfungen zum Hundeführerschein, nutzen Sie bitte die "Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung des Hundeführerscheins bzw. der Begleithundeprüfung" und lassen diese vom Prüfer unterschreiben.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg