Hundehaltung

    Hundeführerschein - Zuschuss beantragen

    Der Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe hat 05.11.2019 beschlossen, dass Hundehalter, die für sich und ihren Hund eine Sachkunde- und Gehorsamsprüfung nachweisen können, mit einer Zahlung von 200 Euro unterstützt werden sollen.

    Beschreibung

    Der Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe hat 05.11.2019 beschlossen, dass Hundehalter, die für sich und ihren Hund eine Sachkunde- und Gehorsamsprüfung nachweisen können, mit einer Zahlung von 200 Euro unterstützt werden sollen.

    Der Zuschuss wird für jeden in einem Haushalt gehaltenen Hund nur einmal gewährt.

    Ansprechpartner

    Veterinärwesen (Veterinärwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11

    76133 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 7101

    Fax: 0721 133 7109

    E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • wenn noch nicht das Bescheinigungs-Formular genutzt werden konnte zusätzlich:
      Kopie der Prüfungsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Der Hundehalter muss seinen Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe haben und der Hund bei der Stadt Karlsruhe gemeldet sein.

    Anerkannt werden die Begleithundeprüfung nach FCI Standard, der Doq Test 2.0. sowie der BHV Hundeführerschein, jeweils mit einem Prüfungsdatum nach dem 01.01.2019.

    Verfahrensablauf

    Anerkannt werden die Begleithundeprüfung nach FCI Standard, der Doq Test 2.0. sowie der BHV Hundeführerschein, jeweils mit einem Prüfungsdatum nach dem 01.01.2019.

    Den Antrag auf den Zuschuss finden Sie unter "Formulare".
    (Hinweis: Ein Online-Dienst wird in Kürze zur Verfügung gestellt. Stand: 16.01.2020)

    Für alle erst zukünftig abzulegenden Prüfungen zum Hundeführerschein, nutzen Sie bitte die "Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung des Hundeführerscheins bzw. der Begleithundeprüfung" und lassen diese vom Prüfer unterschreiben.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de