Grundstücksteilung anzeigen
Beschreibung
Zum 01.03.2015 hat der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht für Grundstücksteilungen eingeführt (§ 8 LBO).
Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden neben der Anzeige benötigt:
- Veränderungsnachweis (Nummer, Datum, Ersteller)
- Notarieller Vertrag (falls vorhanden)
- Lageplan
- Flächenberechnung vor/nach der Teilung
- Abstandsflächenplan
Voraussetzungen
Ein Grundstück im Stadtkreis Karlsruhe soll geteilt werden. Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt Karlsruhe angezeigt werden.
Soll bei der Teilung von Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes abgewichen werden, ist § 56 entsprechend anzuwenden (§ 8 Abs. 2 LBO), das heißt, es ist eine Abweichung zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Grundstücksteilung kann über die beigefügten Formulare angezeigt werden.
Die Unterlagen können per Post eingereicht werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg