Pass für Geringverdiener - Karlsruher Kinderpass beantragen
Beschreibung
Mit dem Karlsruher Kinderpass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für
- Monatskarten des KVV,
- in vielen Frei- und Hallenbädern,
- beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
- bei VHS,
- Musikschulen
- und vieles mehr.
Außerdem ist ein Ferienzuschuss für betreute Ferienangebote möglich.
Der Karlsruher Kinderpass kann in Karlsruhe sowie in den anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst (Baden), Graben-Neudorf, Hambrücken, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, VG Hagenbach, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden) und Wörth am Rhein) beantragt werden.
Ansprechpartner
Für Bad Urach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind
- entweder der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
- Unterlagen für eine Berechnung oder
- Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Pflegebescheinigung.
Außerdem wird ein passbildgroßes Foto benötigt.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.
Außerdem:
- Bezug von Leistungen nach SGB II,
- Grundsicherung nach SGB XII,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem AsylbLG oder
- geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.
Den Karlsruher Kinderpass können außerdem:
- Kinder mit Schwerbehindertenausweis und
- Pflegekinder bekommen.
Rechtsgrundlage(n)
Der Karlsruher Kinderpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe.
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.
In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.
Kosten
Der Karlsruher Kinderpass ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg