Pass für Geringverdiener

    Pass für Geringverdiener - Karlsruher Pass beantragen

    Mit dem Karlsruher Pass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für

    Beschreibung

    Mit dem Karlsruher Pass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für

    • Monatskarten des KVV,
    • in vielen Frei- und Hallenbädern,
    • beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
    • bei VHS,
    • Musikschulen
    • und vieles mehr.

    Erwachsene ab 60 Jahre erhalten zusätzlich Bildungsgutscheine im Wert von 120 €.

    Der Karlsruher Pass kann in Karlsruhe sowie in anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Hambrücken, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn und Weingarten (Baden)) beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Für Ubstadt-Weiher wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind entweder

    • der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
    • Unterlagen für eine Berechnung.

    Außerdem werden

    • der Personalausweis und
    • ein passbildgroßes Foto

    benötigt.

    Voraussetzungen

    Sie müssen Ihren Wohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.

    Außerdem:

    • Bezug von Leistungen nach SGB II,
    • Grundsicherung nach SGB XII,
    • Wohngeld,
    • Kinderzuschlag oder
    • Leistungen nach dem AsylbLG oder
    • geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Karlsruher Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe.

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Kommen Sie gerne mit den erforderlichen Unterlagen bei uns vorbei.

    Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.

    In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.

    Kosten

    Der Karlsruher Pass ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de