Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern)

    Abfälle befördern

    Anzeigeverfahren zur Beförderung von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz für Sammler, Beförderer, Händler und Makler.

    Beschreibung

    Anzeigeverfahren zur Beförderung von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz für Sammler, Beförderer, Händler und Makler.

    Ansprechpartner

    Untere Verwaltungsbehörden (Untere Verwaltungsbehörden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 3012

    Fax: 0721 133 3009

    E-Mail: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefülltes Formular für die Anzeige (siehe Onlineantrag und Formulare).

    Voraussetzungen

    Seit dem 1. Juni 2012 sind grundsätzlich alle gewerbsmäßig tätigen

    • Sammler und
    • Beförderer sowie
    • Händler und
    • Makler

    von nicht gefährlichen Abfällen verpflichtet ihre Tätigkeit bei der zuständigen Abfallrechtsbehörde anzeigen (§ 53 KrWG).

    Diese Verpflichtung gilt auch für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.

    Die bestätigte Anzeige ist bei der Beförderung im Fahrzeug mitzuführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Sammlung, Beförderung, Handel und Makeln von (nicht gefährlichen) Abfällen in Verbindung mit Anzeigeverfahren nach § 7 AbfAEV
    • Kennzeichnungspflicht/“A“-Schild (§ 55 KrWG)

    Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)

    Verfahrensablauf

    Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden (siehe Onlineantrag und Formulare).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de