Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen

    Halterdaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfragt werden.

    Beschreibung

    Halterdaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfragt werden.

    Ansprechpartner

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3919

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Ausländern zusätzlich:
      • Aufenthaltstitel
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei juristischen Personen/Firmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug

    • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

    Voraussetzungen

    Auskunft über die Halterdaten eines Fahrzeuges können erfragt werden, wenn sie benötigt werden

    • zur Geltendmachung
    • Sicherung oder Vollstreckung
    • zur Befriedigung oder Abwehr

    von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit

    • der Teilnahme am Straßenverkehr
    • dem Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges
    • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

    Rechtsgrundlage(n)

    § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen)

    Verfahrensablauf

    Die Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

    Kosten

    5,10 Euro

    Zahlungsarten:
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN, Abgabenbescheid

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de