Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen
Halterdaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfragt werden.
Beschreibung
Halterdaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfragt werden.
Ansprechpartner
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Ausländern zusätzlich:
- Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Voraussetzungen
Auskunft über die Halterdaten eines Fahrzeuges können erfragt werden, wenn sie benötigt werden
- zur Geltendmachung
- Sicherung oder Vollstreckung
- zur Befriedigung oder Abwehr
von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit
- der Teilnahme am Straßenverkehr
- dem Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
Rechtsgrundlage(n)
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen)
Verfahrensablauf
Die Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Kosten
5,10 Euro
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN, Abgabenbescheid
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg