Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht erteilen

    Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.

    Beschreibung

    Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ist die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sie haben die Möglichkeit, die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde Karlsruhe unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes öffentlich beglaubigen zu lassen.

    Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Betreuungsbehörde unter 0721 133-6514.

    Voraussetzungen

    Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Erteilung volljährig und über seinen freien Willen verfügte, er also aus diesem Grunde geschäftsfähig war (§ 104 BGB).

    Rechtsgrundlage(n)

    Keine.

    Rechtsbehelf

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen das Recht eingeräumt werden, stellvertretend im Namen des Bevollmächtigten zu handeln.

    Dabei kann die Vorsorgevollmacht sich auf die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten beziehen (z.B. die gesundheitlichen Belange oder die Organisation der Versorgung zu Hause). Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Wir empfehlen den Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Themen: Vorsorge und Patientenrechte).

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde Karlsruhe kostet eine Gebühr von 10,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keinen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de