Vorsorgevollmacht erteilen
Beschreibung
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ist die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können.
Ansprechpartner
Für Nufringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Sie haben die Möglichkeit, die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde Karlsruhe unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes öffentlich beglaubigen zu lassen.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Betreuungsbehörde unter 0721 133-6514.
Voraussetzungen
Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Erteilung volljährig und über seinen freien Willen verfügte, er also aus diesem Grunde geschäftsfähig war (§ 104 BGB).
Rechtsgrundlage(n)
Keine.
Rechtsbehelf
Keinen.
Verfahrensablauf
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen das Recht eingeräumt werden, stellvertretend im Namen des Bevollmächtigten zu handeln.
Dabei kann die Vorsorgevollmacht sich auf die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten beziehen (z.B. die gesundheitlichen Belange oder die Organisation der Versorgung zu Hause). Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Wir empfehlen den Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Themen: Vorsorge und Patientenrechte).
Fristen
Keine.
Kosten
Die öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde Karlsruhe kostet eine Gebühr von 10,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Keinen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg