Fundsachen Versteigerung

    Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen

    Nicht abgeholte Fundsachen versteigert das Fundbüro des Ordnungs- und Bürgeramtes online.

    Beschreibung

    Nicht abgeholte Fundsachen versteigert das Fundbüro des Ordnungs- und Bürgeramtes online.

    Wo wird versteigert?
    www.sonderauktionen.net

    Wann wird versteigert?
    Im Jahr 2023 wurden zwei Versteigerungen durchgeführt.
    Für das Jahr 2024 stehen noch keine Termine fest.

    Was wird versteigert?
    Alle Fundsachen, die nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht abgeholt wurden und somit in das Eigentum der Stadt Karlsruhe übergegangen sind, werden versteigert.
    Zum Beispiel: Fahrräder, Smartphones, Uhren, Schmuck, (Sonnen-) Brillen
    Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit versteigert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hohenlohekreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Die Aufbewahrungsfrist der Fundsache ist abgelaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 - 984

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Online-Versteigerung

    • Link zur Fundsachenversteigerung: www.sonderauktionen.net
    • Wie kann man an der Versteigerung teilnehmen?
      Nur angemeldete Mitglieder können Gebote abgeben oder direkt kaufen.

    • Anmeldung und Freischaltung als Mitglied
      Nach der Anmeldung erhält man eine E-Mail mit einem Schlüsselcode zur Freischaltung des Accounts.
      Dieser Schlüsselcode muss beim ersten Aufruf (mit einem Mitgliedsnamen und Kennwort) eingegeben werden. Nach der Freischaltung wird nur noch der Mitgliedsnamen und das Kennwort benötigt.

    • Wie funktioniert das Count-Down-Prinzip?
      Die Preise fallen während des Auktionszeitraums kontinuierlich bis zu einem festgelegten Mindestpreis. Das Risiko, zu hohe Gebote abzugeben, ist ausgeschlossen. Der Nervenkitzel wird für die Bietenden vor allem darin bestehen, das Gebot zum richtigen Zeitpunkt zu setzen, bevor ein anderer den Zuschlag für das Schnäppchen erhält.
      Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines „Sofortkaufs“.

    • Wann und wo können die ersteigerten Gegenstände abgeholt werden?
      Erfolgreich bietende Personen werden per E-Mail benachrichtigt.
      Hierin sind alle notwendigen Informationen zu den Abläufen vor Ort sowie zur Bezahlung enthalten.
      Sperrige Gegenstände müssen an dem in der Nachricht angegebenen Ort abgeholt werden.
      In der Regel erfolgt die Ausgabe in der Danziger Straße 2, 76199 Karlsruhe.
      Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
      Den Terminlink für die Buchung eines Abholtermins erhalten Sie wenige Tage nach der Versteigerung schriftlich durch das Fundbüro der Stadt Karlsruhe.
      Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich, sie hat bereits im Vorfeld zu erfolgen.
      Kleinere Dinge gehen nach Zahlungseingang per Post zu.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Informationen zu Kosten und zur Bezahlung erhalten erfolgreich bietende Personen per E-Mail.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de