• Tuttlingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg)
Reisepass Ausgabe

Reisepass abholen

Abholung eines beantragten Reisepasses für deutsche Staatsangehörige

Beschreibung

Abholung eines beantragten Reisepasses für deutsche Staatsangehörige

  • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Abgeholt wird der Reisepass immer dort, wo er beantragt wurde.
  • Der Reisepass kann auch mit Vollmacht abgeholt werden.

Bearbeitungsstand online abfragen
Ob der beantragte Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden (siehe unter "Onlineanträge").

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Tuttlingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Abholung

  • bisheriger Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder Personalausweis

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Personalausweis oder Reisepass
  • Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder Personalausweis der vollmachtgebenden Person
  • unterschriebene Vollmacht

Voraussetzungen

Der beantragte Reisepass ist fertiggestellt und abholbereit.

Rechtsgrundlage(n)

Passgesetz (PassG)

Rechtsbehelf

Keinen

Verfahrensablauf

Abholung ohne Termin
Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Reisepässe erfolgt in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Abholung mit Termin
Die Abholung der im Bürgerbüro Ost, im Stadtamt Durlach und in einer Ortsverwaltung beantragten Reisepässe ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung, telefonisch über die Behördennummer 115 oder direkt bei einer Ortsverwaltung buchen.

Fristen

Keine

Kosten

Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.

Hinweis: Einführung einer Verwahrungsgebühr für nichtabgeholte Identitätsdokumente ab 01.01.2024

Täglich werden eine Vielzahl von Identitätsdokumenten bei den Bürgerbüros beantragt. Die Dokumente (Ausweise/Pässe) werden geliefert und müssen bis zur Abholung sicher verwahrt werden. Dies hat einen erhöhten Lageraufwand zur Folge, welcher zu einer vermeidbaren Kostenbelastung der Behörde führt.

Die aufgrund der langen Lagerung anfallenden Kosten müssen ab dem 01.01.2024 von der antragstellenden Person getragen werden. Die Verwahrungsgebühr beträgt 20,00 Euro.

Betroffen von der Verwahrungsgebühr sind lediglich Dokumente, welche innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholt wurden.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 14.02.2025 (von: 769)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de