Reisepass Ausgabe

    Reisepass abholen

    Abholung eines beantragten Reisepasses für deutsche Staatsangehörige

    Beschreibung

    Abholung eines beantragten Reisepasses für deutsche Staatsangehörige

    • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Abgeholt wird der Reisepass immer dort, wo er beantragt wurde.
    • Der Reisepass kann auch mit Vollmacht abgeholt werden.

    Bearbeitungsstand online abfragen
    Ob der beantragte Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden (siehe unter "Onlineanträge").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Abholung

    • bisheriger Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder Personalausweis

    Als bevollmächtigte Person

    • eigener Personalausweis oder Reisepass
    • Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder Personalausweis der vollmachtgebenden Person
    • unterschriebene Vollmacht

    Voraussetzungen

    Der beantragte Reisepass ist fertiggestellt und abholbereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    Rechtsbehelf

    Keinen

    Verfahrensablauf

    Abholung ohne Termin
    Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Reisepässe erfolgt in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Abholung mit Termin
    Die Abholung der im Bürgerbüro Ost, im Stadtamt Durlach und in einer Ortsverwaltung beantragten Reisepässe ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung, telefonisch über die Behördennummer 115 oder direkt bei einer Ortsverwaltung buchen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
    Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.

    Hinweis: Einführung einer Verwahrungsgebühr für nichtabgeholte Identitätsdokumente ab 01.01.2024

    Täglich werden eine Vielzahl von Identitätsdokumenten bei den Bürgerbüros beantragt. Die Dokumente (Ausweise/Pässe) werden geliefert und müssen bis zur Abholung sicher verwahrt werden. Dies hat einen erhöhten Lageraufwand zur Folge, welcher zu einer vermeidbaren Kostenbelastung der Behörde führt.

    Die aufgrund der langen Lagerung anfallenden Kosten müssen ab dem 01.01.2024 von der antragstellenden Person getragen werden. Die Verwahrungsgebühr beträgt 20,00 Euro.

    Betroffen von der Verwahrungsgebühr sind lediglich Dokumente, welche innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholt wurden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de