Personalausweis

    Personalausweis abholen

    Abholung eines beantragten Personalausweises für deutsche Staatsangehörige

    Beschreibung

    Abholung eines beantragten Personalausweises für deutsche Staatsangehörige

    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Abgeholt wird der Personalausweis immer dort, wo er beantragt wurde.
    • Der Personalausweis kann auch mit Vollmacht abgeholt werden.

    Bearbeitungsstand online abfragen
    Ob der beantragte Personalausweis fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden (siehe unter "Onlineanträge").

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Vorsprache

    • bisheriger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis

    Als bevollmächtigte Person

    • eigener Personalausweis oder Reisepass
    • Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis der vollmachtgebenden Person
    • unterschriebene Vollmacht
      (bei Personalausweisen, die bis zum 14.02.2025 beantragt wurden: mit Aussage zum PIN-Brief)

    Voraussetzungen

    Der beantragte Personalausweis ist fertiggestellt und abholbereit.


    Bei Personalausweisen, die bis zum 14.02.2025 beantragt wurden:

    • Der neue Personalausweis kann nach Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei abgeholt werden. Der PIN-Brief selbst wird nicht benötigt.
    • Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten Jahren erhalten keinen PIN-Brief. Die Online Ausweisfunktion bleibt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gesperrt.
    • Wurde der PIN-Brief nicht zugeschickt, kann bei der Ausweisausgabe sofort eine neue PIN gesetzt werden.
    • Abholung mit Vollmacht
      Die Vollmacht muss eine Aussage über den Erhalt oder Nichterhalt des PIN-Briefes enthalten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

    Rechtsbehelf

    Keinen

    Verfahrensablauf

    Abholung ohne Termin
    Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Personalausweise erfolgt iim Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Abholung mit Termin
    Die Abholung der im Bürgerbüro Ost, im Stadtamt Durlach und in einer Ortsverwaltung beantragten Personalausweise ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung, telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder direkt bei einer Ortsverwaltung buchen.

    Bei Abholung eines Personalausweises, der ab dem 17.02.2025 beantragt wurde,
    erhalten Sie bei der Aushändigung Ihres neuen Personalausweises gleichzeitig ein Begleitschreiben mit dem Sperrkennwort.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
    Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de