Verkehrsüberwachung

    Abschleppen von Fahrzeugen

    Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.

    Abschlepprichtlinien für die Verkehrsüberwachung der Stadt Karlsruhe
    Abschlepprichtlinien

     

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de